#7 Betrifft: Obdach?
Liebe Freund*innen der Künste,
am Anfang war der Schutz. Als schutzbedürftige Wesen brauchen Menschen ein Obdach. Das in diesem alten Wort enthaltene „ob“ bedeutete ursprünglich „über“ oder „oberhalb“. Im Althochdeutschen bezeichnete obadah oder obdah einen überdachten Raum, ein schützendes Dach.1 Später ging die Bedeutung auf den darunter liegenden Raum über, auf Unterkunft, Behausung, Wohnung. Ein Dach allein macht jedoch noch keine Wohnung. Etymologisch bedeutet „wohnen“ bleiben, verweilen, sich an einem Ort aufhalten. Das Wort ist mit Gewohnheit und gewohnt verwandt. In diesem Sinne wird ein Ort erst durch Dauer zur Wohnung. Wer wohnt, schirmt sich ab, er zieht sich zurück.
Der Philosoph Florian Rötzer hat dazu eine anthropologische These formuliert: Mit dem ersten Obdach entstand nicht nur Schutz vor Wetter und Feinden, sondern auch ein Innenraum, der die Menschen dem permanenten Blick der Gemeinschaft entzog. Dieser Rückzug ermöglichte Devianz, also Abweichung. Menschen konnten denken und sprechen, ausprobieren und handeln, ohne dass das Kollektiv dies unmittelbar sah, hörte, bewertete oder sanktionierte. Demnach ist die Herausbildung von Individualität an die Existenz einer opaken Wand gekoppelt. Anders gesagt: Wer sich gesellschaftlicher Kontrolle entziehen will, braucht „ein Zimmer für sich allein“.2 Wenn jedoch heute Sensoren, Kameras, KI und digitale Assistenten bis in diesen Innenraum, in die Privatsphäre und sogar in unsere Denkprozesse vordringen, steht die Möglichkeit, sich unbeobachtet zu entwickeln, auf dem Spiel.
Damit stellt sich die Frage nach Privatheit auch ganz materiell und architektonisch: Welche räumlichen Bedingungen sind nötig, damit Rückzug, Selbstbestimmung und Wohnen möglich sind? Diese Frage wird umso dringlicher, je knapper und unbezahlbarer Wohnraum wird. Was muss ein Raum mindestens leisten, damit ein Mensch darin wohnen kann?
Im Gespräch in dieser Ausgabe erinnert Akademie-Mitglied Arno Brandlhuber daran, dass der UN-Sozialpakt seit den 1970er-Jahren das Recht auf angemessenes Wohnen anerkennt. Ein Dach über dem Kopf reicht dafür nicht aus. Man muss dort sicher und kulturell angemessen leben können, Zugang zu grundlegender Versorgung haben und vor willkürlicher Vertreibung geschützt sein. Dieses Recht lässt sich als räumlicher Ausdruck der Menschenwürde verstehen. Während das deutsche Grundgesetz die Würde des Menschen und die Unverletzlichkeit der Wohnung schützt, kennt es ein solches Recht auf Wohnen nicht. Die europäische Bürgerinitiative „Right to Housing! Now and Forever“, die Brandlhuber mitinitiiert hat, will es deshalb auf europäischer Ebene verankern. Sie fordert unter anderem dauerhaft bezahlbaren Wohnraum, die Aktivierung von Leerstand und die Umnutzung des Bestands.
Deutschland verfügt bereits über einen gewaltigen Gebäudebestand. Dazu gehören rund 13 Millionen Einfamilienhäuser. Viele davon wurden für die klassische Kernfamilie gebaut und werden Jahrzehnte später nur noch von einer oder zwei Personen bewohnt. Zimmer oder ganze Geschosse bleiben ungenutzt. Gleichzeitig stehen allein in Berlin über zwei Millionen Quadratmeter Büroflächen leer. Die Fixierung auf Neubau verstellt den Blick auf eine Raumressource, die längst vorhanden ist. Wie können wir sie anders nutzen und zugänglich machen?
Wenn, wie Brandlhuber behauptet, genug Raum vorhanden ist, warum gibt es dann Obdachlosigkeit? Offenbar entscheidet nicht allein die Menge, sondern der Zugang. Wir nehmen hin, dass Menschen keinen Ort haben, an dem sie bleiben dürfen. Selbst der öffentliche Raum steht nicht bedingungslos allen zur Verfügung. Damit kehrt die Wohnungsfrage zum Ausgangspunkt dieses Akademie-Briefes zurück. Der Begriff „Obdach“ bezeichnet zunächst nicht Eigentum, Komfort oder eine bestimmte Wohnform, sondern einen geschützten Ort, an dem ein Mensch sein und sich entfalten kann.
Einen solchen Raum braucht in ganz anderer Weise auch die Kunst. Denn Schutz ist nicht nur eine Voraussetzung von Privatheit, sondern auch von künstlerischer Freiheit. Künstlerische Arbeit braucht Orte, an denen etwas entstehen kann, ohne dass man sich unmittelbar rechtfertigen oder einem Publikum gefallen muss. Sie braucht die Möglichkeit, etwas zu versuchen, zu verwerfen und zu scheitern.
Hier kehrt Rötzers Gedanke in anderer Form wieder. So wie die opake Wand dem Einzelnen einen Raum eröffnet, der dem permanenten Blick der Gemeinschaft entzogen ist, braucht auch die Kunst Räume, die nicht vollständig den Erwartungen der Öffentlichkeit unterworfen sind. Die Akademie der Künste ist deshalb aus gutem Grund kein auf reine Präsentation ausgerichtetes Museum. Sie ist auch ein Ort, an dem Gedanken entwickelt, Ideen erprobt und Formate verworfen werden können.
Darin liegt die umfassendere Bedeutung von Obdach: Es schützt nicht nur vor der Welt, sondern schafft auch einen Raum, von dem aus man ihr mit einer eigenen Haltung gegenübertreten kann. Für den Einzelnen eröffnet es die Möglichkeit zur Abweichung. Für die Kunst ist es eine Voraussetzung für ihre Freiheit.
Manos Tsangaris
Präsident der Akademie der Künste
Anh-Linh Ngo
Vizepräsident der Akademie der Künste
Anmerkungen
- Vgl. den Eintrag oba, in: Etymologisches Wörterbuch des Althochdeutschen (EWA), hg. von der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Bd. 6, Göttingen 2017.
- Virginia Woolf, Ein Zimmer für sich allein (Original: A Room of One’s Own, 1929), übers. von Axel Monte, Stuttgart 2012.