Ausstellung, Kernbotschaften und Themenfelder
Ausstellung
Vom 19. April bis zum 16. Juli 2023 präsentiert die Akademie der Künste die Ausstellung „MACHT RAUM GEWALT. Planen und Bauen im Nationalsozialismus“. Sie zeigt, wie sowohl die Raum- und Stadtplanung als auch die Architektur dazu beitrugen, die rassistische Ideologie der Nationalsozialisten in der Gesellschaft zu verfestigen.
Die Ausstellung nimmt nicht nur das Deutsche Reich, sondern auch die von Deutschland besetzten Gebiete im Osten Europas und internationale Querbezüge in den Blick. Darüber hinaus fragt sie nach baulichen und personellen Kontinuitäten und Brüchen bis in die Gegenwart. Das Bauwesen im NS-Staat durchdrang alle Lebensbereiche und war essenziell für die nationalsozialistische Diktatur: Seine hohe ideologische und propagandistische Bedeutung entsprach seinen rassistischen Inklusions- und Exklusionspraktiken, die darüber bestimmten, wer wie leben durfte – und wer wie sterben musste.
Anhand von Modellen, Fotografien, Filmen und anderen Zeitdokumenten werden die vor allem menschenverachtenden Produktionsbedingungen des Bauens im Nationalsozialismus dokumentiert. Die umfangreiche Schau gliedert sich chronologisch in sieben Themenfelder: Wohnungs- und Siedlungsbau, Partei- und Staatsarchitektur, Lager im Nationalsozialismus, Infrastruktur und planerische Ordnung des Raums, Internationalität, Kontinuitäten in Städtebau und Architektur in Ost und West nach 1945 sowie Bauliche Hinterlassenschaften des Nationalsozialismus.
Damit werden erstmals die Ergebnisse des durch das Bundesbauministerium beauftragten Forschungsprojekts „Planen und Bauen im Nationalsozialismus. Voraussetzungen, Institutionen, Wirkungen“ einem breiten Publikum öffentlich vorgestellt. 15 Forschungsaufträge wurden von der 2017 berufenen Unabhängigen Historikerkommission (UHK), der Wolfgang Benz, Tilman Harlander, Elke Pahl-Weber, Wolfram Pyta, Adelheid von Saldern, Wolfgang Schäche und Regina Stephan angehören, vergeben und verantwortlich betreut. Der von ihnen gewählte Ausstellungsort könnte nicht geschichtsträchtiger sein. In den Sälen am Pariser Platz arbeitete ab 1937 Albert Speer als „Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt Berlin“.
Kuratiert wird die Ausstellung von Benedikt Goebel, dem Harald Bodenschatz und Angelika Königseder als wissenschaftliche Berater*innen zur Seite stehen.
Begleitet wird die Ausstellung mit Symposien, Führungen, Bildungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Darüber hinaus hat die Akademie der Künste ein Veranstaltungsprogramm mit Diskussionsrunden, Konzerten und Lesungen entwickelt. Eine Filmreihe aus Dokumentar- und Künstlerfilmen, entstanden zwischen 1961 bis 2019, wird während der Laufzeit der Ausstellung täglich gezeigt.
Ein reich bebilderter Katalog (320 Seiten, ca. 420 Abbildungen) erscheint in deutscher und in englischer Sprache. Die wissenschaftlichen Ergebnisse der 15 Forschungsaufträge werden in vier Forschungsbänden im Hirmer Verlag, München, publiziert.
Eine Ausstellung der Unabhängigen Historikerkommission (UHK) „Planen und Bauen im Nationalsozialismus“ in Kooperation mit der Akademie der Künste, Berlin; das Gesamtprojekt wird mit Bundesmitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) gefördert.
Kernbotschaften
Die übergreifende Fragestellung richtet sich auf personelle, institutionelle und konzeptionelle Kontinuitäten und Brüche nach 1933 und nach 1945. Als KERNBOTSCHAFTEN der Präsentation der Forschungsergebnisse formulierten die Kommission und das Team um den Kurator als Autorenkollektiv folgende Erwartungen:
Die Ausstellung soll zeigen,
- dass das Planen und Bauen im Nationalsozialismus alle Lebensbereiche durchdrang und sowohl der Integration der „Volksgenossen“ als auch dem völkisch-rassistischen Ausschluss und der Vernichtung von „Gemeinschaftsfremden“ diente;
- dass als prägendes Ergebnis der Dynamik und Radikalisierung des Planens und Bauens im Nationalsozialismus weniger die meist nicht verwirklichten Repräsentationsbauten als vielmehr Wohnsiedlungen, Verwaltungsbauten, Rüstungskomplexe, Infrastrukturanlagen, Bauruinen, Baracken, Bunker und vor allem die zahllosen Zwangsarbeits- sowie die Konzentrations- und Vernichtungslager anzusehen sind;
- dass sehr vielen Baufachleuten und Bauunternehmern in allen Bereichen des Planens und Bauens eine Mitverantwortung für die Ausübung von Gewalt und Verbrechen zugeschrieben werden muss – nicht nur den wenigen bekannten Architekten. Viele Verantwortungsträger konnten nach 1945 ihre Karrieren fortsetzen.
- dass Planen und Bauen auch im Nationalsozialismus eine internationale Perspektive besitzt und entsprechend betrachtet werden muss – mit Blick auf Rivalitäten, Einflussnahmen und Demonstrationen vermeintlicher Überlegenheit;
- dass zur baubezogenen Erinnerung nach 1945 Verdrängungen, Verharmlosungen und Ausblendungen gehören und dass ein bewusster und angemessener Umgang mit dem gebauten Erbe des Nationalsozialismus eine herausfordernde Aufgabe bleibt.
Themenfelder
Um den breit gefächerten Ertrag der Forschungsprojekte übersichtlich zu strukturieren, hat die Kommission sieben THEMENFELDER identifiziert, für deren inhaltliche Ausgestaltung sie zugleich in enger Abstimmung mit der Akademie der Künste und dem Kurator Benedikt Goebel, beraten durch Harald Bodenschatz und Angelika Königseder, die wissenschaftliche Verantwortung übernahm:
Welcher Weg führte von der im NS-Staat anfänglich dominierenden Propaganda volkstümelnder Siedlerheimstätten über Konzepte eines industrialisierten „sozialen Wohnungsbaus“ innerhalb weniger Jahre zu einer Realität, die von einem umfassenden Baracken-, Lager-und Ruinenelend gekennzeichnet war? Die Nationalsozialisten übernahmen 1933 das Erbe einer konservativen Wende in der Wohnungspolitik. Der gemeinnützige Reformwohnungsbau der 1920er-Jahre war bereits 1930 in der Weltwirtschaftskrise beendet worden. Die großsprecherischen Ankündigungen einer „neuen Baukultur“ und die Beteuerungen, nach denen der Wohnungsbau in der Sozialpolitik als „Problem Nr. 1“ (Gregor Strasser) behandelt werde sollte, weckten große Erwartungen – doch diese wurden enttäuscht: In einer ersten „Konsolidierungsphase“ des NS-Regimes bis etwa 1935/36 wurde der Wohnungsbau den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen untergeordnet, danach dem Westwallbau und der Aufrüstung. So bestand die praktische Wohnungspolitik zunächst in der Fortführung der aus der Weimarer Republik überkommenen Programme, für die das Reichsarbeitsministerium zuständig war. Mit der „Gleichschaltung“ der Beamtenschaft, der Verbände und Wohnungsunternehmen und der Durchsetzung eines zunehmend judenfeindlichen Mietrechts wurde die Wohnungsbaupolitik ideologisch und praktisch in die Exklusionspolitik des NS-Systems eingebettet. Von Anfang an begann sich zugleich die für die NS-Zeit charakteristische Durchdringung und Überlagerung von Staats-und Parteiämtern herauszubilden. Zahlreiche Parteigrößen und -gliederungen entwickelten je eigene Vorstellungen über das Wohnungs-und Siedlungswesen und versuchten, diese durchzusetzen. Die praktische Bilanz der NS-Wohnungs-und Siedlungspolitik war infolge der Angriffskriege in jeder Hinsicht desaströs. Die Propagandavision von einer integrierenden „Volksgemeinschaft“ hatte sich für die „Volksgenossen“ allenfalls in ersten Gemeinschaftssiedlungen realisiert, während der soziale Wohnungsbau der Zukunft Versprechung geblieben war. Stattdessen prägten bei Kriegsende Ruinen, Lager und Barackenbauten das Gesicht Deutschlands.
Bearbeitet von Tilman Harlander unter Verwendung der Forschungsergebnisse von Sylvia Necker; Michael Haben; Christoph Bernhardt, Harald Bodenschatz, Kerstin Thieler und Malte Thießen
Der gesellschaftlichen Aufgabe der Architektur war im „Dritten Reich“ ein herausragender Stellenwert zugewiesen. Ihre Allgegenwärtigkeit machte sie zu einem der propagandistisch wirksamsten Instrumente der nationalistischen Massenmanipulation. Als Gestalterin der Kulissen des öffentlichen Raumes stellte sie den ordnenden und disziplinierenden Rahmen her, der dem Nationalsozialismus zur permanenten Macht- und Herrschaftsinszenierung notwendig erschien. Architektur bildete das dialektische Pendant zu den Marschblöcken der beschworenen „Volksgemeinschaft“ und vermittelte die leibhafte Erfahrung der autoritären Staatsgewalt. Sie war entsprechend dieser Aufgabenstellung nicht sozial ausgerichtet, sondern übte gesellschaftliche Kontrolle aus. Auf keinem Feld des Bauens war das politisch-ideologische Selbstverständnis des Nationalsozialismus dabei so unmittelbar greifbar und eindeutig nachvollziehbar wie bei den obsessiv auf Repräsentation und emotionale Überwältigung ausgerichteten Bauten von Staat und Partei.
Ihre Entwicklung ist im Wesentlichen in vier Phasen zu unterteilen, die von jeweils unterschiedlichen Bedeutungsinhalten sowie architektonischen Ausdrucksformen gekennzeichnet sind. Die erste Phase umfasst die „Kampfzeit“ der späten 1920er Jahre bis zur Konsolidierung der Macht 1933. Ihr folgt die Phase zwischen 1934 und 1936, die von der Suche und Herausbildung eines formalen Repertoires geprägt war, das für die Versinnbildlichung des zukünftigen Reiches dienstbar gemacht werden konnte. Der dritte Zeitraum erstreckt sich von 1937 bis 1942. Er ist untrennbar mit den hypertrophen „Neugestaltungsplanungen“ verbunden, die den Herrschaftsanspruch des NS-Staates vor allem durch monströse Größe zu vergegenständlichen suchten. Die letzte Phase von 1943 bis 1945 wird schließlich vom „totalen Krieg“ bestimmt. Baracken, Bunker und Trümmer bildeten nunmehr die Relikte des im Untergang begriffenen „Tausendjährigen Reiches“.
Bearbeitet von Wolfgang Schäche unter Verwendung der Forschungsergebnisse von André Deschan; Paul Sigel; Benedikt Goebel und Jörg Rudolph; Rainer Schmitz und Johanna Söhnigen
Ideologie und Herrschaft des Nationalsozialismus gründeten auf der Formierung „arteigener“ Gefolgschaft. Das geschah in einer Lagerwelt, die zahlreiche Lebensbereiche der „Volksgemeinschaft“ bestimmte. Im Lager nahmen Staat und NSDAP direkten Einfluss auf das Individuum. Die Einbindung in die „Volksgemeinschaft“ erfolgte durch (Arbeits-)„Erziehung“ im Lager – in der „Hitlerjugend“ (HJ) und im „Bund Deutscher Mädel“, im „Reichsarbeitsdienst“ (RAD) und in den „Ordensburgen“ der Partei. Strafmaßnahmen waren inklusive. Paramilitärische Wohnlager dienten der Unterbringung von Arbeitern der „Organisation Todt“ (OT) an Großbaustellen, Zwangsarbeiter lebten wie die Kriegsgefangenen in unfreiwilliger kontrollierter Gemeinschaft. Auch die Freizeit sollte – wie in Prora, dem „Seebad der Zwanzigtausend“ – als Lagerexistenz organisiert werden. Konzentrationslager dienten der Ausgrenzung aus der „Volksgemeinschaft“. Dort wurden politische Gegner (Kommunisten und Demokraten), entschiedene Christen beider Kirchen und religiöse Minderheiten (Zeugen Jehovas) interniert und misshandelt. Aus rassistischen Gründen wurden Juden, Sinti und Roma sowie andere Unerwünschte verfolgt, ausgebeutet und schließlich ermordet. Sonderformen waren Ghettos und „Zigeunerlager“ als Vorstufe der Deportation. Letzte Steigerung waren die Vernichtungslager auf polnischem Boden: Kulmhof (Chelmno), Treblinka, Belzec, Sobibor. Es gab dort keinen Aufenthalt: Mord unmittelbar nach der Ankunft war der einzige Zweck. Die Zwangslager des NS-Regimes waren ohne rechtliche Grundlage genuine Orte der Entwürdigung des Individuums. Lager bestätigten die Gemeinschaft der Zugehörigen und grenzten bis zur letzten Konsequenz andere, Fremde und Missliebige, aus. Die Konzentrationslager, Vernichtungsstätten und Ghettos hatten keine Vorbilder in den britischen Internierungslagern des Burenkriegs oder in den zaristischen und sowjetischen Straflagern Sibiriens – sie waren durch die NS-Ideologie definierte und durch verordnete Schutzhaft pseudolegalisierte Elemente des Herrschaftsapparates.
Bearbeitet von Wolfgang Benz mit Angelika Königseder unter Verwendung der Forschungsergebnisse von Christopher Kopper; Mario Wenzel
Geplant und gebaut wurden in der NS-Diktatur in großem Umfang Bauten für Industrie und Krieg, was eine Modernisierung von Wirtschaft und räumlicher Planung zur Folge hatte. Zu unterscheiden sind drei Perioden: 1933–1937 Beginn des Autobahnbaus und Errichtung von Kasernen, 1937–1941 Bau neuer Städte und Rüstungskomplexe sowie militärischer Befestigungsanlagen, 1941–1945 rassistische Neuordnung des „Ostraumes“. All diese Aktivitäten hatten in der Regel sektorale Raumpläne zur Voraussetzung und führten insgesamt zu einer Neugliederung des ständig expandierenden deutschen Territoriums.
Für den Bau von Autobahnen war seit 1933 der „Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen“ Fritz Todt zuständig, der an Vorüberlegungen aus den 1920er-Jahren anknüpfen konnte. Nach vorheriger Landbeschaffung startete 1934 der Bau von Kasernen und Verwaltungsbauten der Wehrmacht in einer bis dahin ungekannten Größenordnung. Fundament war eine innovative Fertigung auf der Grundlage standardisierter Baupläne und Grundrisse. Auch an der Aufrüstung wirkte Todt entscheidend mit. Seine „Organisation Todt“ (OT) errichtete im Reichsgebiet Rüstungsbetriebe und Festungsanlagen wie den Westwall. Hier wurden neuartige Produktionsweisen erprobt, etwa bei der Fließfertigung in einer (nicht fertiggestellten) U-Boot-Werft in Bremen. Während des Krieges expandierte die Organisation in die besetzten Länder und ließ unter anderem den Atlantikwall, die Reichsstraße 50 in Norwegen und die Durchgangsstraße IV durch die Ukraine bauen.
Die Neugründung von zwei größeren Städten, der „Stadt des KdF-Wagens“ Wolfsburg und „Stadt der Hermann-Göring-Werke“ Watenstedt-Salzgitter, diente ebenfalls der Kriegswirtschaft. Für beide Städte gab es Pläne, die weitgehend Papier blieben: Nach dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 wurden für die Rüstungswirtschaft in immer größerem Umfang ausländische Männer und Frauen zur Zwangsarbeit verpflichtet, weshalb in den beiden Neustädten zuallererst eine regelrechte Lagerlandschaft entstand.
Im „Generalplan Ost“ fand die 1935 für das gesamte Reichsgebiet institutionalisierte Raumplanung dann ihr wichtigstes Instrument für die Kolonisierung dieser Gebiete. Er umfasste nicht nur die Neuordnung von „Siedlung und Wirtschaft“ im Osten, sondern war die Voraussetzung für die Zwangsarbeit sowie die Beraubung, Versklavung, Umsiedlung und Vernichtung der zumeist slawischen Bevölkerung.
Bearbeitet von Elke Pahl-Weber mit Harald Bodenschatz unter Verwendung der Forschungsergebnisse von Christine Beese, Christoph Bernhardt, Christiane Post und Andreas Putz; Christopher Kopper; Angelika Königseder; Alexa Stiller und Karl Kegler; Mario Wenzel
In Deutschland setzten sich Architekten, Stadtplaner und Bauingenieure auch nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 intensiv mit dem internationalen Baugeschehen in den europäischen Nachbarländern, der Sowjetunion und den USA auseinander. Es ging nicht nur darum, die „Neue Deutsche Baukunst“ im Ausland bekannt zu machen, sondern auch den profunden fachlichen und personellen Austausch zu Fragen der Architektur, Stadt- und Infrastrukturplanung zu pflegen. Die umfassenden Kenntnisse über die baulichen Entwicklungen im Ausland wurden hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit analysiert und, wo möglich, für die NS-Planungen nutzbar gemacht.
Jüdische Architekten und Baubeamte wirkten an dem in der Ausstellung gezeigten Planen und Bauen im Nationalsozialismus dagegen nicht mit. Sie wurden von Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft an systematisch aus dem Beruf gedrängt, verfolgt, vertrieben und – wenn sie nicht rechtzeitig ins Ausland emigrierten – in KZ inhaftiert und ermordet. Mehrere hundert jüdische Architekten gingen 1933–1939/40 in die Emigration. Sie trugen die in der Weimarer Zeit entwickelten Ideen, Formen und Baukonstruktionen in die Welt – etwa Oskar Kaufmann, Alexander Klein und Wilhelm Haller ins Britische Mandatsgebiet Palästina, Erwin Gutkind, Arthur Korn und Harry Rosenthal nach Großbritannien, Marcel Breuer, Konrad Wachsmann und Paul Zucker in die USA, Josef Frank und Alfons Anker nach Schweden, Martin Punitzer und Leopold Rother nach Südamerika. Weitere Ziele waren anfangs unter anderem Frankreich, die Niederlande und die Sowjetunion, und manche der Exilierten wie Erich Mendelsohn, 1933 aus der Akademie der Künste ausgeschlossen und später in den USA lebend, wanderten von Land zu Land.
Nach Kriegsende 1945 kehrten die aus ihren beruflichen Positionen und sozialen Netzwerken Exkludierten in der Regel nicht zurück. Das Verhältnis zu ihren im Land verbliebenen und im Nationalsozialismus tätigen Kolleginnen und Kollegen war zerstört, und diese zeigten wenig Interesse, ihre Rolle in der NS-Zeit zu thematisieren und sich ihrer Mitverantwortung zu stellen.
Architekten, die das Land verlassen hatten, weil sie aus gestalterischen Gründen in Deutschland keine Aufträge mehr erhielten oder weil sie politisch missliebig waren, taten sich leichter. Ihnen wurden zum Teil große Bauaufgaben oder einflussreiche Positionen übertragen – wie Walter Gropius im Rahmen der Interbau 1957 in Berlin, Ludwig Mies van der Rohe, der 1962 mit dem Bau der Nationalgalerie in Berlin beauftragt wurde, oder Ernst May, der ab 1954 in Hamburg, Bremen, Mainz, Wiesbaden und Darmstadt zentrale stadtplanerische Aufgaben übernahm.
Bearbeitet von Regina Stephan und Harald Bodenschatz unter Verwendung der Forschungsergebnisse von Paul Sigel; Philip Wagner; sowie eigener Vorarbeiten
Vor der Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 lagen in allen vier Besatzungszonen nach Kriegsende schwere Notjahre. Die Ziele der Besatzungsmächte und die von ihnen im Planen und Bauen gewährten Spielräume lagen anfangs weit auseinander. Sie veränderten sich aber im Zeichen des aufziehenden Kalten Krieges zwischen Ost und West bald grundlegend. Von entscheidender Bedeutung waren der Zusammenschluss der drei westlichen Besatzungszonen 1948 und die flankierende wirtschaftliche Unterstützung durch das vom US-Außenminister George C. Marshall 1947 initiierte European Recovery Program (ERP). Mit ihm wurde in der Systemkonkurrenz zwischen Markt- und Planwirtschaft, zwischen Kapitalismus und Sozialismus ein folgenreicher Paradigmenwechsel eingeleitet, durch den Westdeutschland vom „Feindesland“ zum massiv unterstützten Wirtschaftspartner wurde. Die Sowjetunion hielt demgegenüber in der von ihr besetzten Zone weiter an Demontagepraktiken und Reparationsforderungen fest und trug damit wesentlich zur Verschärfung der ökonomischen Ungleichgewichte zwischen West und Ost bei. Der Wiederaufbau fand in Ost und West unter sehr unterschiedlichen Voraussetzungen statt und folgte grundsätzlich divergierenden Leitbildern. Die Bandbreite der auf kommunaler Ebene vertretenen Konzepte war dabei groß. Das Spektrum reichte von Visionen eines radikalen Neuaufbaus der Städte bis hin zu Vorschlägen eines behutsamen Wiederaufbaus nach historischem Vorbild. Umgesetzt wurden dann aber vielfach pragmatische Vorschläge, die auch Bodeneigentumsverhältnisse, Straßenverläufe und die vorhandene unterirdische Infrastruktur berücksichtigten. Hüben wie drüben gab es im Bauen keine „Stunde Null“ – personelle und konzeptionelle Kontinuitäten seit der NS-Zeit gab es zuhauf, im Osten allerdings in deutlich geringerer Zahl als im Westen. Nicht wenige der führenden „Moskau-Rückkehrer“ im Osten waren allerdings – ebenfalls sorgsam beschwiegen – in die traumatisierenden Herrschaftspraktiken der Stalinära verstrickt.
Bearbeitet von Tilman Harlander und Wolfram Pyta unter Verwendung der Forschungsergebnisse von Frank Betker, Harald Engler und Tanja Scheffler; Georg Wagner-Kyora und Clemens Zimmermann; Benedikt Goebel und Jörg Rudolph
Auf dem Gebiet des Deutschen Reiches gab es im Mai 1945 trotz der Kriegszerstörungen Zehntausende benutzbare oder leicht zu reparierende Gebäude aus der NS-Zeit – nicht nur Repräsentationsbauten oder Konzentrationslager. Weil die Raumnot groß war, wurden die meisten von ihnen in unterschiedlicher Weise um- oder weitergenutzt, auch von den alliierten Siegermächten, die lediglich auf die Entfernung aller NS-Hoheitszeichen, insbesondere der Hakenkreuze, drangen.
Das öffentliche und fachspezifische Interesse bezog sich lange Zeit vor allem auf die Repräsentationsarchitektur des Nationalsozialismus – wie das Berliner Olympiastadion, das Münchener „Haus der Deutschen Kunst“ und das Nürnberger Reichsparteitagsgelände – und erst seit den 1960er-Jahren auf die großen Konzentrationslager. Die Ausstellung zeigt dagegen insbesondere den Umgang mit bislang wenig bekannten baulichen Hinterlassenschaften des Nationalsozialismus, die bis heute im Schatten der Monumentalbauten stehen.
Die Denkmalschutzgesetzgebung setzte in den westdeutschen Bundesländern während der 1970er-Jahre ein. In ihr wurden – basierend auf einem komplizierten Aushandlungsprozess zwischen den Unteren Denkmalschutzbehörden der Kommunen und den Landesdenkmalämtern – mit knappen Worten interpretationsbedürftige Kriterien einer Unterschutzstellung festgelegt. 1975 wurde auch in der DDR das Denkmalpflegegesetz erlassen, das eine zentrale Organisation vorsah. Nur wenige Unterschutzstellungen betrafen allerdings die NS-Zeit. Seit den 1990er-Jahren werden zunehmend auch „gewöhnliche Bauten“ aus den Jahren 1933–1945 denkmalgeschützt.
Bearbeitet von Adelheid von Saldern unter Verwendung der Forschungsergebnisse von Claudia Büttner; Emanuel Hübner