6.6.2013
Künstlersozialkasse gefährdet
Der Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag hat am 5. Juni eine nicht nachvollziehbare Entscheidung getroffen, die schwerwiegende Folgen für die soziale Lage tausender Künstler und Künstlerinnen nach sich ziehen kann.
Indem die regelmäßige Überprüfung der Künstlersozialabgabepflicht von Unternehmen durch die Träger der Rentenversicherung nicht mehr per Gesetz vorgeschrieben wird, entsteht für die Künstlersozialkasse eine voraussehbare Notlage. Da säumige Unternehmen, die der Abgabepflicht nicht nachkommen, keine ernsthaften Sanktionen zu befürchten haben, werden jene bestraft, die der Versicherungspflicht nachkommen und in Zukunft mit höheren Abgabesätzen rechnen müssen, um die zu erwartenden Ausfälle zu kompensieren.
Die Akademie der Künste fordert den Bundestag nachdrücklich auf, in den wenigen verbleibenden Tagen der laufenden Legislaturperiode die Schaden stiftende Entscheidung des Kulturausschusses zu revidieren. Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit muss die regelmäßige Überprüfung der zu Abgaben an die Künstlersozialkasse verpflichteten Unternehmen unbedingt beibehalten werden.
Klaus Staeck
Präsident der Akademie der Künste