Bauliche Hinterlassenschaften des Nationalsozialismus
Auf dem Gebiet des Deutschen Reiches gab es im Mai 1945 trotz der Kriegszerstörungen Zehntausende benutzbare oder leicht zu reparierende Gebäude aus der NS-Zeit – nicht nur Repräsentationsbauten oder Konzentrationslager. Weil die Raumnot groß war, wurden die meisten von ihnen in unterschiedlicher Weise um- oder weitergenutzt, auch von den alliierten Siegermächten, die lediglich auf die Entfernung aller NS-Hoheitszeichen, insbesondere der Hakenkreuze, drangen.
Das öffentliche und fachspezifische Interesse bezog sich lange Zeit vor allem auf die Repräsentationsarchitektur des Nationalsozialismus – wie das Berliner Olympiastadion, das Münchener „Haus der Deutschen Kunst“ und das Nürnberger Reichsparteitagsgelände – und erst seit den 1960er-Jahren auf die großen Konzentrationslager. Die Ausstellung zeigt dagegen insbesondere den Umgang mit bislang wenig bekannten baulichen Hinterlassenschaften des Nationalsozialismus, die bis heute im Schatten der Monumentalbauten stehen.
Die Denkmalschutzgesetzgebung setzte in den westdeutschen Bundesländern während der 1970er-Jahre ein. In ihr wurden – basierend auf einem komplizierten Aushandlungsprozess zwischen den Unteren Denkmalschutzbehörden der Kommunen und den Landesdenkmalämtern – mit knappen Worten interpretationsbedürftige Kriterien einer Unterschutzstellung festgelegt. 1975 wurde auch in der DDR das Denkmalpflegegesetz erlassen, das eine zentrale Organisation vorsah. Nur wenige Unterschutzstellungen betrafen allerdings die NS-Zeit. Seit den 1990er-Jahren werden zunehmend auch „gewöhnliche Bauten“ aus den Jahren 1933–1945 denkmalgeschützt.
Bearbeitet von Adelheid von Saldern unter Verwendung der Forschungsergebnisse von Claudia Büttner; Emanuel Hübner