18.2.2022, 15 Uhr
Die Akademie der Künste – eine Stimme der Kunst in der Gesellschaft
© Akademie der Künste
Mit der Verabschiedung des Akademiegesetzes durch den Deutschen Bundestag am 18. Februar 2005 wurde die Künstlersozietät zur bundesunmittelbaren Körperschaft öffentlichen Rechts.
Im Abschlussbeitrag der Reihe „Kalenderblätter“ gibt Jeanine Meerapfel, Präsidentin der Akademie der Künste, Auskunft über die Bedeutung dieser Zäsur für die Arbeit der heutigen Akademie der Künste.