2.5.2012, 14 Uhr

Akademie der Künste verteidigt Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ein Menschenrecht.

Die autonome Verfügung über sein geistiges Eigentum ist ein unveräußerliches Recht eines jeden Bürgers. Das Urheberrecht ist ein hart erkämpftes Freiheitsrecht.

Artikel 14 des Grundgesetzes schützt das Eigentum, auch das geistige Eigentum.

Neue technische Entwicklungen, insbesondere die Möglichkeiten digitaler Vervielfältigung und ungehinderter weltweiter Verbreitung durch das Internet, verändern zwar unsere Gewohnheiten in der Nutzung von Medien. Sie können aber, wie alle technischen Neuerungen der Vergangenheit, das Urheberrecht in seiner Substanz niemals in Frage stellen.

Jegliches professionelles Kunstschaffen braucht verlässliche Rahmenbedingungen für Produktion und Vertrieb. Das Urheberrecht ist kein lästiges Hindernis, sondern Voraussetzung für die Existenzsicherung und die Erhaltung der schöpferischen Autonomie. Es garantiert die freie Entfaltung der Gesellschaft auch im digitalen Zeitalter.
 
Die Akademie der Künste setzt sich für einen freien Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu Kunst, Wissenschaft und Medien ein. Doch frei bedeutet nicht kostenfrei. Die Produktions- und Verbreitungsbedingungen in einer digitalisierten Welt verlangen neue, klare Regeln, um eine Aufhebung oder Aufweichung des international vereinbarten Urheberrechts und seiner Schutzfristen zu verhindern, aber auch zeitgemäße Geschäftsmodelle, um den Zugang zu Werken zu erleichtern. Die kriminell ermöglichte bandenmäßig betriebene illegale Nutzung geschützter Werke muss ebenso wirksam bekämpft werden wie die kommerzielle Beihilfe dazu.
 
Die konsequente Entwicklung des Urheberrechts unter digitalen Produktions- und Verbreitungsbedingungen wird vom zuständigen Bundesministerium der Justiz in unvertretbarer Weise verzögert. Dies führt zu zunehmender Rechtsunsicherheit in Bezug auf den Umgang mit geschützten Werken. In dieser Situation werden die Urheber nicht zögern, das Verfassungsgericht aufzufordern, Klarheit darüber schaffen, dass der Staat verpflichtet ist, mit zeitgemäßen Gesetzen das Recht auf Schutz des geistigen Eigentums seiner Bürger durchzusetzen. Die Akademie der Künste wird sie dabei unterstützen.

Von Klaus Staeck

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