9.10.2024

Gegen die Abschaffung von 3sat unter dem Deckmantel der „Überführung von Inhalten“
Für die Stärkung des Kultur- und Bildungsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Reformbedürftigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist unbestritten. Der jetzt vorgelegte Entwurf für einen neuen Medienstaatsvertrag enthält jedoch Passagen, die das Kulturangebot in Deutschland gefährden und keinesfalls so stehen bleiben können. Die Rundfunkkommission der Länder wird damit ihrer Verantwortung für die Repräsentanz und Produktion von Kultur im Rundfunk nicht gerecht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde in seiner Aufgabe als Säule der Demokratie erheblich eingeschränkt. Es ist nachvollziehbar, den tatsächlichen Bedarf der Hörer*innen und Zuschauer*innen zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, z. B. Mehrfachangebote zu vermeiden. Insgesamt ist jedoch eine Verarmung und Verflachung ausgerechnet im Bereich Kultur, Bildung und Wissenschaft zu beobachten.

Die Politik hat sich erst vor kurzem im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag dazu bekannt, die Kultur an erster Stelle bei der Programmerfüllung zu nennen. Die geplante Zusammenlegung von 3sat und ARTE würde dieses Bekenntnis ad absurdum führen und deutlich machen: Bei der Kultur wird als erstes gespart.

Die Absicht, 3sat und ARTE in einem Sender zusammenzufassen, beschönigend als die „Überführung von Inhalten“ bezeichnet, widerspricht dazu dem Gedanken einer europäischen Integration. 3sat als Medium für Kultur im deutschen Sprachraum – Schweiz, Österreich, Deutschland – und ARTE für die deutsch-französische Achse ergänzen sich in ihrer Funktion einer europäischen Verständigung. Sowohl 3sat als auch ARTE stellen mit ihrem jeweils klaren Profil täglich ihre Notwendigkeit unter Beweis. 3sat hat darüber hinaus als Auftraggeber und Koproduktionspartner für exzellente Programmangebote einen hohen Stellenwert in der Produktionslandschaft. Mit einer Vielzahl von Themenabenden, Dokumentationen und Reportagen leisten beide Sender nicht nur kulturpolitische Aufklärungsarbeit, sondern wirken damit auch wachsenden antidemokratischen Tendenzen entgegen.

Die Akademie der Künste spricht sich ausdrücklich gegen die Streichung eines Kultur- und Bildungssenders wie 3sat aus.
Der Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darf nicht stetig durch Umschichtungen und veränderte Schwerpunktsetzungen ohne Mitsprache der Programmverantwortlichen unterminiert werden.

Der Erhalt der Kultur in Hörfunk und Fernsehen muss qualitativen Kriterien folgen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist bedeutender Resonanzraum für die Künste und ein wesentlicher Ort der Produktion, wie dies auch im Medienstaatsvertrag festgehalten ist.

Die Akademie der Künste appelliert an die Verantwortung der Rundfunkkommission der Länder, die Vielfalt anspruchsvoller Programmangebote zu sichern und nicht einzuschränken.

Manos Tsangaris
Präsident der Akademie der Künste