15.12.2021

Angriff auf die Freiheit der Presse – Die Auslieferung Julian Assanges an die USA muss verhindert werden

Ein Londoner Berufungsgericht hat das Auslieferungsverbot Julian Assanges an die USA am vergangenen Freitag aufgehoben. Der Wikileaks-Gründer muss nun damit rechnen, doch noch an die Vereinigten Staaten ausgeliefert zu werden. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm dort bis zu 175 Jahre Haft.

Die Akademie der Künste wiederholt ihre Forderung nach einer humanen und rechtsstaatlichen Behandlung des Journalisten, Publizisten und Verlegers. Seine Auslieferung an die USA wäre ein fatales Zeichen für die Pressefreiheit. Zur Aufgabe des Journalismus und der Presse als vierte Macht im Staat gehört es, Missstände öffentlich zu machen. Das muss im unbedingten Interesse einer Demokratie liegen. Sollte das Londoner Urteil nicht in nächster Instanz zurückgenommen werden, ist ein Präzedenzfall geschaffen, der investigative Journalistinnen und Journalisten weltweit unter Druck setzt und in Gefahr bringt. Einem Angriff auf die Freiheit der Presse darf nicht über vermeintlich demokratische Instanzen stattgegeben werden.

Die Akademie der Künste solidarisiert sich mit den Unterstützerinnen und Unterstützern Julian Assanges und fordert die Bundesregierung erneut dazu auf, sich für seine Freilassung einzusetzen.

Vgl. Pressemeldungen vom 27.10.2021 und 16.12.2019