2.3.2012

Akademie der Künste appelliert an die Bundesregierung, Kunstwerke weiterhin von der Höchstbesteuerung auszunehmen

Die Forderung der Europäischen Kommission, eine seit Jahrzehnten in Deutschland übliche Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für Kunstgegenstände abzuschaffen und den Steuersatz von sieben auf neunzehn Prozent zu erhöhen, ist ein Eingriff in die nationale Kunstförderung.
Die Akademie der Künste appelliert an die Bundesregierung, gegenüber den EU-Gremien die Kulturhoheit zu verteidigen und der EU-Kommission vorzuschlagen, Werke der Bildenden Kunst in der Besteuerung anderen steuerlich begünstigten Kunsterzeugnissen gleichzustellen. Deshalb müssten Kunstgegenstände wie Bücher und Notenmaterial in der Liste der steuerlich mit 7% MwSt veranschlagten Güter Aufnahme finden.
Alles andere würde bedeuten, die ohnehin prekäre Lage vieler tausend bildender Künstler, deren Monatseinkommen selten über 1.000 € liegt, weiter zu verschlechtern.
Auktionssummen, in denen Millionenbeträge medienwirksam verbreitet werden, entsprechen in keiner Weise den realen Existenzbedingungen von Künstlern, die eher an der Armutsgrenze leben.
Deshalb muss eine Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes für Kunstwerke unter allen Umständen verhindert werden.

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