12.5.2009
Erklärung der Akademie der Künste zur Ausstellung „SECHZIG JAHRE. SECHZIG WERKE. Kunst der Bundesrepublik Deutschland von `49 bis `09“, die am 30. April im Berliner Martin-Gropius-Bau eröffnet wurde
In der Mitgliederversammlung der Akademie der Künste wurde auch über die Ausstellung „SECHZIG JAHRE. SECHZIG WERKE.“ diskutiert. Die zentrale These dieser Ausstellung lautet: Kunst könne nur dort entstehen, wo die vom Grundgesetz garantierte Freiheit herrscht. Diese unhistorische Ansicht der Kuratoren und Veranstalter hat in der Akademie einhelligen Widerspruch ausgelöst.
Die Freiheitsgarantie des Grundgesetzes ist ein hohes, von allen Mitgliedern anerkanntes Gut. Aber die polit-rhetorische Umkehrung des Artikels 5 ist ein untaugliches Auswahlkriterium. Denn aus dieser Garantie der Freiheit der Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre im Geltungsbereich des Grundgesetzes folgt keineswegs, dass in unfreien Gesellschaften keine Kunst entstehen kann. Dieser einfältigen ideologischen Auffassung steht fast die gesamte Kunstgeschichte entgegen. Auch die der DDR. So wie sich ein Teil der Künstler zu allen Zeiten und unter allen Herrschenden zweifellos dienstbar gemacht hat – so hat sich ein anderer über Terror, Diktatur und Verfolgung hinweggesetzt. Auch das ist eine Lehre des vergangenen Jahrhunderts.
Der Verlust historischen Denkens über Kunst in diesem Land hat beunruhigende Ausmaße angenommen.
Mit der Eröffnung durch die Bundeskanzlerin und die finanzielle Unterstützung des Innenministeriums suggeriert die Ausstellung einen nationalen Anspruch, der ihr nicht zukommt.
Es mag keine Freiheit ohne die Kunst geben, aber es gibt die Kunst ohne Freiheit. Wie immer man sie versteht: die Kunst schafft und verteidigt ihre eigene Freiheit.